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20.05.2010 . Aktuelles

Bundeskabinett beschließt im zweiten Anlauf neue Vergabeverordnung (VgV)

Die Bundesregierung hat am 28. April 2010 den Änderungen des Bundesrates zur „Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung; VgV)“ sowie zur „Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Ver-kehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung; SektVO)“ zugestimmt. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 26.03.2010 im Zuge der Abstimmung über die VgV 12 von 16 Änderungsvorschläge nicht akzeptiert. Durch die Zustimmung des Bundeskabinetts sind die von den Vergabe- und Vertragsausschüssen novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau-, Liefer-/Dienstleistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen (VOB, VOL, VOF) nun verabschiedet und treten mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Die neue Vergabeverordnung (VgV) sieht eine stärker auf ökologische Aspekte ausgerichtete öffentliche Beschaffung vor. So hat der Auftraggeber vom Bieter bei der Vergabe von Auf-trägen oberhalb der Schwellenwerte im Zusammenhang mit der Beschaffung und Nachrüs-tung technischer Geräte zukünftig etwa einhergehend mit der Leistungsbeschreibung Anga-ben zum Energieverbrauch der jeweiligen Geräte zu fordern und kann den Energieverbrauch von technischen Geräten und Ausrüstungen als Kriterium bei der Entscheidung über den Zuschlag berücksichtigen (§ 4 Abs. 6 Nr.1 VgV). Durch die Vergaberechtsreform setzt die Bundesrepublik Deutschland vergaberechtsrelevante Bestimmungen der EG-Energiedienstleistungsrichtlinie um, nach denen die Mitgliedstaaten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Hinblick auf über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen eine Vorbildfunktion sicherstellen sollen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) erwartet aufgrund der Vergaberechtsreform zukünftig wesentliche Verfahrenserleichterungen bei den Eignungsnachweisen, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von den Unternehmen erbracht werden müssten und bei etwa 80 Prozent aller Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen greifen, womit ein Reduzierungspotenzial von etwa 40 Prozent des bisherigen Bürokratieaufwandes bei der Vergabe von Leistungen entsteht. Nach Schätzungen des BMWI sollen dadurch jährlich Bürokratiekosten in Höhe einer Viertelmilliarde Euro eingespart werden.