Einführung von VOB/A 2009, VOL/A 2009 und VOF 2009
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat mit seinen Allgemeinen Rundschreiben Nr. 5, 6, 7 vom 03.05.2010 für den Bereich der Auftragsvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte die Abschnitte 1 der VOB/A 2009, VOL/A 2009 bzw. VOF 2009 eingeführt, so dass die neuen Vergabeordnungen unterhalb der Schwellenwerte nunmehr wie folgt gelten:
VOB/A 2009
Auch Unterhalb der EU-Schwellenwerte soll Abschnitt 1 der VOB/A 2009 erst nach Inkrafttreten der VgV angewandt werden, um eine einheitliche Anwendung der VOB/A 2009 im Bereich der Bundesfernstraßen sicherzustellen.
VOL/A 2009
Auch hier soll der 1. Abschnitt erst mit Inkrafttreten der VgV angewandt werden, um eine einheitliche Anwendung der VOL/A 2009 im Bereich der Bundesfernstraßen sicherzustellen.
VOF 2009
Oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt die VOF 2009 erst nach Inkrafttreten der VgV.
Unterhalb der Schwellenwerte soll wie folgt verfahren werden:
a) Wenn die geforderten Leistungen im verbindlichen Teil der HOAI enthalten sind, keine wesentlichen zusätzlichen Leistungen erforderlich werden, keine oder unwesentliche Nebenkosten anfallen und die Mindestsätze der zutreffenden Honorarzone bzw. Schwierigkeitsstufe nicht überschritten werden, kann eine freihändige Vergabe nach Verhandlung mit nur einem Bewerber erfolgen.
b) Alle übrigen freiberuflichen Dienstleistungen sind in einem leistungsbezogenen Wettbewerb zu vergeben. Hierzu hat eine Leistungsanfrage bei mehreren Berwerbern (mindestens drei) zu erfolgen, wenn die Vergabestelle über die entsprechende Marktübersicht verfügt. Ansonsten ist ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Dem Grundsatz der wechselnden Bewerberauswahl ist eine hohe Bedeutung beizumessen und entsprechend im Vergabevermerk zu dokumentieren.
Für Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gelten die 2. Abschnitte der VOB/A 2009, VOL/A 2009 bzw. VOF 2009 erst nach Inkrafttreten der neuen VgV Mitte Mai (s. Meldung vom 20.05.2010).
Harald Nickel
Rechtsanwalt . Fachanwalt für Steuerrecht
Lehrbeauftragter für Vergaberecht (h_da)
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