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10.06.2010 . Vergaberecht News

Europäisches Parlament: Bericht über Entwicklungen im Vergaberecht

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments hat am 5. Februar 2010 den Entwurf eines Berichts über neue Entwicklungen im öffentlichen Auftragswesen (2009/2175(INI)) vorgelegt. Darin heißt es, dass die Ziele, die mit der Revision der Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe aus dem Jahr 2004 angestrebt wurden, bisher nicht erreicht wurden. In dem Bericht wird Kritik an der uneinheitliche Umsetzung der Richtlinien in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU laut. Die Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht beanspruchte zu viel Zeit. Zudem seien die Richtlinienregelungen bei der Umsetzung häufig noch verschärft worden sowie zusätzliche Kriterien eingeführt worden, bestimmte Instrumente zur Flexibilisierung des Vergaberechts jedoch nicht übernommen worden.

Ferner kritisiert der Bericht fehlende Koordination innerhalb der EU-Kommission. Viele Dienststellen der EU-Kommission hätten das Vergabewesen als Instrument zur Erreichung von Zielen entdeckt, für die die EU ansonsten nicht genügend finanzielle Ressourcen oder Gesetzgebungskompetenz habe. Die fehlende Koordination innerhalb der EU-Kommission bei der Vielzahl unterschiedlicher Initiativen tue da ein Übriges und würde das Ziel höherer Rechtsklarheit durchaus untergraben: “Ausuferndes soft law bringt zusätzliche rechtliche Inkohärenzen”.

Gemäß dem Bericht seien öffentlich-öffentliche Partnerschaften zudem als vergaberechtsfrei zu betrachten, soweit es sich um die gemeinsame Erbringung einer (allen Kommunen obliegenden) öffentlichen Aufgabe durch ausschließlich öffentliche Stellen handelt, also ohne Beteiligung Privater, und die Tätigkeit im Wesentlichen für die beteiligten öffentlichen Stellen verrichtet wird. Dies entspricht im Wesentlichen der Entscheidung des Europäschen Gerichtshofs (EuGH) vom 09. Juni 2009 in der Rechtssache “Stadtreinigung Hamburg” (C-480/06).

Derweilen lehnt das Europäische Parlament einen Rechtsakt für Dienstleistungskonzessionen ab. Die rechtlichen Unklarheiten bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen seien durch die neuere EuGH-Rechtsprechung weitgehend geklärt. Das gleiche dürfte nach Auffassung des EP nach dem jüngsten EUGH-Urteil auch für den Bereich der städtebaulichen Verträge gelten. Es müsse den Gemeinden jedoch möglich sein, Grundstücke mit Auflagen zu verkaufen, ohne diesen Verkauf europaweit nach den Kriterien der öffentlichen Auftragsvergabe ausschreiben zu müssen.

Harald Nickel
Rechtsanwalt . Fachanwalt für Steuerrecht
Lehrbeauftragter für Vergaberecht (h_da)

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