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27.07.2010 . Pressemitteilung

KuKi e.V. geht gegen Vertragsbruch der Stadt Schlüchtern juristisch vor

Bereitschaft zu Verhandlungen und zu umfassendem Rechtsstreit

Schlüchtern/Hanau: Der Betreiber des nach den Worten von Volker Schlöndorff „schönsten Kinos Hessens“, der KuKi e.V. hat die Kanzlei Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Hanau, im Streit mit der Stadt Schlüchtern eingeleitet. Ziel ist es, entweder rechtlich die Stadt Schlüchtern zu zwingen, deren noch vier Jahre laufenden Mietvertrag mit dem KuKi Schlüchtern e.V. über die Kino-Räume in der ehemaligen Synagoge in Schlüchtern zu erfüllen oder Schadensersatz in Höhe der Kosten eines Umzugs und Betriebsunterbrechung zu leisten wenn nicht umgehend die Fortführung des ehrenamtlich betriebenen Programmkinos zu den vertraglichen Vereinbarungen Konditionen einvernehmlich möglich wird.

Mit Schreiben vom 02.08.2010 haben Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Wiedereinräumung des durch die Stadt im Wege „verbotener Eigenmacht“ entzogenen Besitzes an den Kinoräumen gefordert. Zugleich wurde dargelegt, dass und warum die Annahme der Anwälte der Stadt Schlüchtern offensichtlich unzutreffend sei, das Vertragsverhältnis der Stadt Schlüchtern als Vermieterin mit dem KuKi Schlüchtern e.V. als Mieter müsse wegen einer Kündigung des privaten Eigentümers gegenüber der Stadt enden. Schließlich wurden die Schadensersatzansprüche des KuKi Schlüchtern e.V. im Falle eines erforderlichen Umzugs und Aufbaus einer Spielstätte an anderer Stelle mit vorläufig kalkulierten EUR 185.000,00 bis EUR 255.000,00 proportioniert, sollte es bei der rechtswidrigen Vertreibung des Kinos aus den angemieteten Räumen bleiben.

„Meine Mandantin war in der Annahme, es fände sich eine einvernehmliche konstruktive Lösung und daher eingangs bereit, Teile des Kino – Materials auf Aufforderung des Bürgermeisters hin aus den Räumlichkeiten zu entfernen, ohne diese aber vor einer geeigneten Gesamtlösung aufgeben zu wollen oder aufzugeben. Im Wege der verbotenen Eigenmacht wurden die ehrenamtlichen Helfer des KuKi Schlüchtern e.V. durch die Stadt vor die Tür gesetzt, in dem Schlösser ausgetauscht wurden. Diese rüde Vorgehensweise der Verantwortlichen der Stadt stellt einen flagranten Rechtsbruch in Form einer unzulässigen verbotenen Eigenmacht dar, der ebenso wenig hinnehmbar ist wie die Auffassung der Stadt, mit jener Form der „Zwangsräumung“ sei der noch vier Jahre die Nutzbarkeit der Synagogen-Räume als Kino versprechende Mietvertrag mit der Stadt Schlüchtern als Vermieter und KuKi e.V. als Mieter hinfällig. Rechtlich ist es Sache des Zwischenvermieters, also der Stadt Schlüchtern, im Verhältnis zum Eigentümer der ehemaligen Synagoge dafür zu sorgen, dass die Stadt Schlüchtern den noch vier Jahre laufenden Mietvertrag mit meinen Mandanten erfüllen kann. Dass der Eigentümer diese bedeutende Kultureinrichtung in Form künftig zweier Kinosäle „im schönsten Kino Hessens“ nicht zu erhalten hielt wenn die Stadt ihn darum bittet, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Andernfalls kommen erhebliche sechsstellige Schadensersatzansprüche auf die Stadt zu.

Alle Verärgerung über den Streit allerdings nutzt nichts. Im Interesse einer vernünftigen Fortführung des als kulturelles Juwel bundesweit anerkannten Programm-Kinos in Schlüchtern, müssen alle Beteiligten, also die Stadt, der Eigentümer und wir als Vertreter des KuKis möglichst schnell an einen Tisch, um eine Lösung zu finden. Andernfalls sind umfassende Rechtsstreit nicht zu vermeiden. Von der sich anbahnenden bundesweiten Kritik an der Zerstörung einer überregional einmaligen Kultureinrichtung einmal ganz zu schweigen,“ so die erste Stellungnahme des Hanauer Rechtsanwalts Harald Nickel von Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft nach Übernahme des KuKi-Mandats.

Hanau, den 27.07.2010

Harald Nickel
Rechtsanwalt

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