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13.12.2010 . News

BGH hebt Urteil gegen WBB-Manager Rottmann auf

Leipzig. Der 5. Strafsenat des BGH hat die Verurteilung von Michael Rottmann durch das Landgericht Berlin aufgehoben und das Verfahren wegen Verjährung eingestellt (Beschluss vom 28.10.2010 - 5 StR 263/10). Rottmann galt in der Öffentlichkeit stets als Drahtzieher in einem der größten Fälle von sog. Vereinigungskriminalität; nun ist er - materiell- zu entschädigen.

Die Hintergründe: Rottmann war im Dezember 2009 wegen Untreue zu einer  Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Gegenstand des Urteils war die Privatisierung des VEB Wärmeanlagenbau Berlin (später Berliner Wärmeanlagenbau GmbH - WBB). Rottmann soll nach Ansicht des Landgerichts Berlin das Unternehmen kurz nach der Wende um ca. 100 Mio. DM geschädigt haben.

Die GmbH war im August 1990 von der Treuhandanstalt gegründet worden und beschäftigte zu dieser Zeit mehr als 1.000 Mitarbeiter. Beim Verkauf des Unternehmens sollen tatsächliche Vermögenswerte "übersehen" worden sein, etwa Anzahlungen von Auftraggebern und Immobilien. 1994 wurde ein Antrag zur Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens gestellt. Gelder blieben unauffindbar bzw. Geldflüsse blieben ohne hinreichende Erklärung.

Rottmann hatte sich zunächst ins Ausland abgesetzt. Im Jahr 2000 wurde er in London festgenommen, kam aber auf Kaution frei. Erst im Juli 2009 wurde er ausgeliefert (näher zu den Hintergründen siehe auch die Wirtschaftsrechtlichen Nachrichten der Monate Oktober 2000 und September 2001).

Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht