Novellierung des Bauforderungssicherungsgesetzes
Berlin. Mit dem novellierten Bauforderungssicherungsgesetz wurde zum 1.1.2009 erstmalig sichergestellt, dass das für ein Bauwerk zur Verfügung gestellte Baugeld zur Bezahlung aller am Bau Beteiligten zur Verfügung steht. Ziel war es, Nachunternehmer im Falle einer Insolvenz vor Forderungsausfällen zu schützen. Schon im Juni 2009 wurde im Schnellverfahren versucht, die neue Forderungssicherung für Subunternehmer wieder zurückzunehmen.
Allein dieses Beispiel zeigt, wie komplex die Regelungsmaterie ist, die Gegenstand eines aktuellen parlamentarischen Vorgangs ist (BT-Drucks. 17/3611). Näher hierzu in strafrechtlicher Hinsicht siehe die Kommentierung von Wegner in Münchener Kommentar zum StGB, Bd. 6/1, 2010.
Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
