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13.12.2010 . News

Anwaltliches Mandatsverhältnis besser schützen

Berlin. Das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten soll künftig stärker geschützt werden. Der Rechtsausschuss des Bundestages beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 17/2637) mit den Stimmen aller Fraktionen; lediglich die Linksfraktion enthielt sich.

Nach dem Entwurf wird ein absolutes Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot gelten, und zwar im Hinblick auf alle möglichen Ermittlungsmaßnahmen nach der Strafprozessordnung. Rechtsanwälte werden damit Geistlichen, Abgeordneten und Verteidigern gleichgestellt. Anwälte dürften dann künftig beispielsweise nicht mehr abgehört werden. Nach bislang geltendem Recht sind Ermittlungsmaßnahmen bei Anwälten, die nicht als Strafverteidiger mit einem Fall befasst sind, unter Einschränkungen zulässig. Einen absoluten Schutz gibt es derzeit aber nur für das Mandat des Strafverteidigers. 

Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht