. .
13.12.2010 . News

Widerruf einer Arzt-Approbation nach Geldannahme von Pharmaindustrie

Der BayVGH hat den Widerruf der Approbation eines Arztes bestätigt, da sich der Arzt wegen erheblicher Straftaten im Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit als unwürdig zur Ausübung seines Berufs erwiesen hat (Beschluss vom 30.9.2010 - 21 BV 09.1279).

Der renommierte Arzt, Spezialist für Diabetes und Gefäßerkrankungen, früher Chefarzt an einem großen Münchner Krankenhaus, wurde 2008 vom Amtsgericht München wegen Vorteilsannahme, Untreue und Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten und einer Geldstrafe von 330 Tagessätzen zu je 120 EUR verurteilt. Das Gericht ging davon aus, dass er in seiner Eigenschaft als Chefarzt Geld von pharmazeutischen Unternehmen angenommen habe. Unter anderem hatte er sich mit der Bitte um Spenden für eine Fortbildungsveranstaltung an die Pharmaunternehmen gewandt, in Wahrheit war das Geld aber für einen Betriebsausflug gedacht, was die Sponsoren auch wussten. Von Mitteln, die pharmazeutische Unternehmen für die alljährliche Fachtagung eines von dem Arzt geleiteten Forschungsinstitutes zur Verfügung gestellt hatten, soll der Arzt nach den gerichtlichen Feststellungen etwa 10.000 EUR für die private Feier seines 60. Geburtstags abgezweigt haben. In mehreren Fällen soll der Arzt außerdem in Zusammenarbeit mit dem Inhaber eines Reisebüros Flugtickets, die ihm von Pharmafirmen für die Teilnahme an Tagungen erstattet wurden, überhöht oder mehrfach abgerechnet haben.
 

Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht