Italienreisenden drohen höhere Bußgelder
In Italien wurden zum 1. Januar 2011 die Geldsanktionen für Straßenverkehrszuwiderhandlungen
angehoben. Die Erhöhung beläuft sich entsprechend der Steigerung des italienischen Lebenshaltungskostenindexes auf 2,4 % (Decreto ministeriale vom 22.12.2010, Gazzetta Ufficiale Nr. 305 vom 31.12.2010; www.gazzettaufficiale.it).
Für diejenigen, die ein Knöllchen in Italien erhalten haben, ist wichtig zu wissen, dass die Vollstreckung rechtskräftiger Bußgelder aus Italien in Deutschland derzeit noch nicht möglich ist. Deutschland hat zwar seit dem 28.10.2010 den EU-Rahmenbeschluss zur EU-weiten gegenseitigen Vollstreckung von Bußgeldern in geltendes Recht umgesetzt. In Italien ist eine entsprechende Umsetzung aber noch nicht erfolgt. Derzeit ist auch ungewiss, wann Italien den EU-Rahmenbeschluss in italienisches Recht umsetzen wird und in der Folge grenzüberschreitende Vollstreckungsmaßnahmen möglich sein werden. Insofern müssen Bußgeldbelastete in Deutschland noch mit keiner Vollstreckung rechnen. Ob dieser Zustand von Dauer ist, muss jedoch bezweifelt werden. Denn liegt die Auferlegung des Bußgeld noch nicht allzulang zurück, kann nicht darauf vertrauen werden, dass die Rechtsverfolgung irgendwann ausgesessen ist. Denn auf italienischem Staatsgebiet sind rechtskräftige Geldbußen fünf Jahre vollstreckbar.
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