28.01.2011 . Pressemitteilung LAOH
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LAOH-Verfassungsbeschwerde gegen Budgetierung ambulanter Operationen im GKV-FinGesetz
Verband rügt unzulässige Beihilfen für Krankenhäuser
Die in Deutschland im LAOH zusammengeschlossenen ambulanten Operateure und Anästhesisten wehren sich mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen rechtswidrige Beihilfen für Krankenhäuser im seit Januar gültigen GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinGesetz) und sprechen von einer massiven Wettbewerbsverzerrung und einem „freiheitsbeschränkenden und berufsregelnden Eingriff in die Ausübung der fachärztlichen Betätigung“, die dem Artikel 12 des Grundgesetzes widerspricht…
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