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28.01.2011 . Pressemitteilung LAOH

LAOH-Verfassungsbeschwerde gegen Budgetierung ambulanter Operationen im GKV-FinGesetz

Verband rügt unzulässige Beihilfen für Krankenhäuser

Die in Deutschland im LAOH zusammengeschlossenen ambulanten Operateure und Anästhesisten wehren sich mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen rechtswidrige Beihilfen für Krankenhäuser im seit Januar gültigen GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinGesetz) und sprechen von einer massiven Wettbewerbsverzerrung und einem „freiheitsbeschränkenden und berufsregelnden Eingriff in die Ausübung der fachärztlichen Betätigung“, die dem Artikel 12 des Grundgesetzes widerspricht…

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