Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit einem Volumen von bis zu 100.000 € können weiterhin beschränkt ausgeschrieben oder freihändig vergeben werden
Im September 2010 hat sich die Bauministerkonferenz für eine Weitergeltung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben auch nach Abschluss des Konjunkturpakets II ausgesprochen. Die Übergangszeit soll genutzt werden, um die Erfahrungen auszuwerten. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums kann mit dem Ergebnis der Evaluation im Februar 2011 gerechnet werden.
10 von 16 Bundesländern sind mittlerweile der Empfehlung der Bauministerkonferenz gefolgt und haben die erhöhten Wertgrenzen für die erleichterte Auftragsvergabe verlängert. Diese belaufen sich in den meisten Bundesländern auf 100.000 €, innerhalb derer Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung oder auch freihändig vergeben werden können. Bauaufträge können zumeist bis zu einem Auftragswert von 100.000 € freihändig und bis zu einem Auftragswert von 1 Mio. € im Wege der beschränkten Ausschreibung vergeben werden.
Zu den 10 Bundesländern zählen:
• Baden-Württemberg: Verlängerung der erhöhten Wertgrenzen für die Vergabe bis 31. Dezember 2011 mit der Verwaltungsvorschrift der Ministerien zur Beschleunigung der Vergabe vom 3. Dezember 2010.
• Bayern: Der Bayerische Ministerrat hat am 23. November 2010 die erhöhten Wertgrenzen für die Vergabe bis 31. Juni 2011 verlängert mit der Änderung der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 3. März 2009.
• Berlin: Anwendung der Auftragswertgrenzen bis 31. Dezember 2011 verlängert.
• Brandenburg: Die getroffenen Regelungen zur beschleunigten Umsetzung von Investitionen im Land Brandenburg mit Runderlass des Ministeriums der Finanzen vom 11. Februar 2009 [Az. 21 – H 1007.55 u. 44 – 001/09; Amtsblatt für Brandenburg Nr. 7 vom 25. Februar 2009, Seite 320 f.] werden bis zum 31. Dezember 2011 fortgeschrieben.
• Hessen: Der “Vergabebeschleunigungserlass 2009” vom 18. März 2009 legte bereits fest, dass die Regelungen zu den erhöhten Wertgrenzen sowie den Bedingungen für ihre Inanspruchnahme erst “mit Ablauf des 31. Dezembers 2011” außer Kraft treten.
• Mecklenburg-Vorpommern: Am 7. Dezember 2010 wurde ein neuer Wertgrenzenerlass unterzeichnet. Die Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Danach gelten erhöhte Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen (freihändige Vergabe bis 100.000 EURO, Beschränkte Ausschreibung bis 1.000.000 EURO) und für Liefer- und Dienstleistungen (freihändige Vergabe sowie Beschränkte Ausschreibung bis 100.000 EURO) bis zum 31. Dezember 2012.
• Nordrhein-Westfalen: Vereinfachte Möglichkeit zur Durchführung von Vergabeverfahren bis 31.
Dezember 2011 verlängert (Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 2.
Dezember 2010).
• Rheinland-Pfalz: Anwendung der Auftragswertgrenzen bis 31. Dezember 2011 verlängert (Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 9. August
2010).
Harald Nickel
Rechtsanwalt . Fachanwalt für Steuerrecht
Lehrbeauftragter für Vergaberecht (h_da)
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