Urteil gegen Berliner "Drogenarzt" aufgehoben
Leipzig. Der 5. BGH-Strafsenat hat ein Urteil des Landgerichts Berlin aufgehoben, mit dem ein auf psychotherapeutische Behandlungen spezialisierter Arzt u.a. wegen Körperverletzung mit Todesfolge und der Überlassung von Betäubungsmitteln mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden war (Beschluss vom 11.1.2011- 5 StR 491/10).
Die Hintergründe: Nach den Urteilsfeststellungen führte der Angeklagte sog. Psycholytische Sitzungen durch. Bei diesen Gruppensitzungen wurden Patienten durch Drogen in ein “Wachtraumerleben der Objektumgebung” versetzt. Ziel dieser in Deutschland wissenschaftlich nicht anerkannten Methode soll es sein, an unbewusste Inhalte der Psyche zu gelangen. Bei einer Intensivsitzung, in deren Rahmen sich sechs Gruppenmitglieder zur Einnahme des Rauschgifts MDMA bereiterklärten, kam es zu heftigen körperlichen Reaktionen. Zwei Gruppenmitglieder verstarben an Multiorganversagen aufgrund der Überdosis MDMA.
Nach Ansicht des BGH tragen die bisherigen Feststellungen eine vorsätzliche Körperverletzung nicht. Angesichts der freiwilligen Drogeneinnahme und der dadurch erfolgten Selbstgefährdung der Gruppenmitglieder sei eine vom Vorsatz des Angeklagten umfasste Handlungsherrschaft erforderlich, die durch das Landgericht aber nicht festgestellt worden sei, um eine entsprechende Strafbarkeit zu begründen.
Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
