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09.02.2011 . Wirtschaftsstrafrecht News

Grenzüberschreitende verdeckte Ermittlungen und Observationen

Berlin. Im Zuge der Rechtshilfe in Strafsachen innerhalb der Europäischen Union haben die EU und ihre Mitgliedstaaten zahlreiche Rechtsinstrumente entwickelt, die den grenzüberschreitenden Einsatz verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler, Informantinnen und Informanten (“Vertrauenspersonen”) und Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte regeln. Ihr Einsatz unterliegt nationalen Rechtsvorschriften der jeweils betroffenen Mitgliedstaaten.

Die internationale Zusammenarbeit ist u.a. durch das Schengener Durchführungsabkommen, das Neapel-II-Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen, den Vertrag von Prüm sowie bilaterale Übereinkünfte zwischen einer begrenzten Zahl (meist benachbarter) Mitgliedstaaten bestimmt. Im Juni 2007 hatte der Ministerrat für Justiz und Inneres eine “Entschließung des Rates zur Intensivierung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schwerkriminalität durch den vereinfachten grenzüberschreitenden Einsatz von Verdeckten Ermittlern” verabschiedet. Einzelheiten thematisiert ein parlamentarischer Vorgang im Bundestag (BT-Drucks. 17/4333).

Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht