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09.02.2011 . Wirtschaftsstrafrecht News

Anhörung zur Selbstanzeige

Berlin. Zu dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP vorgelegten Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (BT-Drucks. 17/4182 – näher dazu siehe auch die Wirtschaftsstrafrechtlichen Nachrichten des Monats Januar) wird es eine öffentliche Anhörung geben, die am 21. Februar stattfinden soll. Mit dem Gesetzentwurf soll die Möglichkeit der sog. strafbefreienden Selbstanzeige bei einer Steuerhinterziehung zwar nicht abgeschafft, aber deutlich eingeschränkt werden. So soll eine Selbstanzeige künftig alle noch strafrechtlich verfolgbaren Hinterziehungssachverhalte umfassen.

Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht