09.02.2011 . Wirtschaftsstrafrecht News
Höhere Gewalt soll Strafprozesse vor einer Neuauflage bewahren
Berlin. Aus Gründen der “höheren Gewalt” soll nach Auffassung des Bundesrates eine strafrechtliche Hauptverhandlung unterbrochen werden können, ohne dass die Gefahr besteht, dass der Prozess komplett neu wieder aufgerollt werden muss. Die Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf (BT-Drucks. 17/4404) vorlegt.
Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Nickel Rechtsanwälte. Spezialisierung und Transparenz.
