Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand
Rechtswidrige “Vergabe”-Praxis als Wettbewerbsverstoß
Im März 2010 hatte der EuGH entschieden: Nicht alle Grundstücksveräußerungen mit Bauverpflichtung sind ausschreibungspflichtig. Verhandelt wurde die Veräußerung eines ehemaligen Kasernengrundstücks durch die Bima. Die Helmut Müller GmbH hatte sich um das Grundstück bemüht, wurde aber abgelehnt. Ihr Nachprüfungsantrag vor dem OLG Düsseldorf ging ins Leere, weil der EuGH die Anwendung des Vergaberechts verneint hatte. Nun zieht der Projektentwickler mit einer Schadenersatzklage gegen die Bima vor das Zivilgericht, vertreten durch Harald Nickel von Nickel Rechtsanwälte in Hanau…
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Harald Nickel
Rechtsanwalt . Fachanwalt für Steuerrecht
Lehrbeauftragter für Vergaberecht (h_da)
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