. .
22.03.2011 . Vergaberecht News

Annahme mangelnder Zuverlässigkeit bei Vertragskündigung aus wichtigem Grund?

Mit dieser Frage hatte sich das OLG Brandenburg in seinem Beschluss vom 14.09.2010 – Verg W 8/10 – zu befassen. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt ging es um ein dem Projekt Flughafen Schönefeld zuzurechnenden Fall. Der Vergabesenat hatte zu entscheiden, ob ein Bieter im Vergabeverfahren wegen zuvor mehrfach erbrachter Schlechtleistungen im Rahmen anderer Aufträge und daraus vermeintlich folgender mangelnder Zuverlässigkeit bei der Neuvergabe eines Auftrags vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden darf.

Das OLG Brandenburg erkannt für Recht, dass sich die Zuverlässigkeit eines Bieters danach bewertet, wie auf eine vertragsgerechte und reibungslose Leistungserbringung geschlossen werden kann. Dabei werden die Grenzen des Beurteilungsspielraums nicht überschritten, wenn der Auftraggeber einen Bieter für unzuverlässig hält, weil er ihm gegenüber den erteilten und nunmehr erneut zu vergebenden Auftrag fristlos gekündigt hat und für die außerordentliche Kündigung ein wichtiger Grund bestanden hat, der Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Bieter hinsichtlich des zu verwendenden Materials zum Gegenstand hatte, die zur Unausführbarkeit des vergebenen Auftrags geführt haben.

Einschränkend ist jedoch zu berücksichtige, dass bevor ein Angebot ausgeschlossen werden kann, dem betroffenen Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zwingend Gelegenheit gegeben werden muss, den Eindruck eines ungewöhnlich niedrigen Angebots zu entkräften oder aber beachtliche Gründe dafür aufzuzeigen, dass sein Angebot trotzdem anzunehmen ist. Von einer genaueren Überprüfung unter Einbeziehung des betroffenen Bieters kann nur dann abgesehen werden, wenn ein offenbares Missverhältnis von Preis und Leistung im Sinne des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A (Ausgabe 2006) besteht, bei dem der angebotene Gesamtpreis derart eklatant von dem an sich angemessenen Preis abweicht, dass es sofort ins Auge fällt.

Harald Nickel
Rechtsanwalt . Fachanwalt für Steuerrecht
Lehrbeauftragter für Vergaberecht (h_da)

Mail nickel@nickelonline.de
Fon +49 (0) 6181 . 2702 . 35
Fax +49 (0) 6181 . 2702 . 16
Mobil +49 (0) 151 . 55565555
Ulanenplatz 12 . 63452 Hanau