. .
03.04.2011 . Aktuelles

RWE klagt gegen vorläufige Betriebseinstellung von Biblis A

VGH Kassel, Az.: 6 C 824/11.T, 6 C 825/11.T

Am 01.04.2011 sind beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Klagen der RWE Power AG gegen die Verfügungen des Landes Hessen vom 18.03.2011 betreffend die vorläufige Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis Block A und Block B eingegangen, wobei eine Begründung der Klagen noch nicht vorliegt. Bekannt ist jedoch, dass nach Rechtsauffassung der RWE Power die Voraussetzungen der von der Bundesregierung herangezogenen Rechtsgrundlage für diese Maßnahme nach §19 AtomG nicht vorliegen. Die deutschen Kernkraftwerke erfüllen die geltenden Sicherheitsanforderungen.
Für eine Betriebseinstellung fehlt daher die rechtliche Maßgabe. Mit der Einleitung rechtlicher Schritte gegen die Anordnungen der hessischen Aufsichtsbehörde zur einstweiligen Einstellung des Betriebs des Kraftwerks Biblis für die Dauer von drei Monaten möchte RWE nach eigenem Bekunden die Wahrung der Interessen seiner Aktionäre sicher.