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13.04.2011 . Wirtschaftsstrafrecht News

Wirtschaftsstrafrecht Aktuell

Akteneinsicht in staatsanwaltschaftliche Unterlagen

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einer Entscheidung vom 25. März (L 7 KA 13/11 B ER) folgende Leitsätze formuliert:

  1. Die sachlich-rechnerische Richtigstellung eines Honorarbescheides erfordert, dass die KV dem Arzt für jedes Quartal, für das sie das Honorar richtig stellen will, zumindest eine unrichtige Abrechnung in der Abrechnungs-Sammelerklärung nachweist.
  2. Der Nachweis setzt grundsätzlich voraus, dass die Antragsgegnerin die von ihr ermittelte, fehlerhafte Abrechnung nach Leistungsart und Abrechnungsziffer bezeichnet und zusammen mit den gegebenenfalls erforderlichen Beweismitteln und Tatsachen, aus denen sich ein Verschulden des betroffenen Arztes ergibt, in den Honorarberichtigungsbescheid aufnimmt.
  3. Zum Recht einer KV auf Einsichtnahme in staatsanwaltliche Ermittlungsakten.
  4. Zur Nachholung einer unterlassenen Anhörung.

Die Beschwerde der Kassenärztlichen Vereinigung gegen einen Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 25.1.2011 wurde verworfen.

Das Landessozialgericht weist daraufhin, dass auf den Nachweis zumindest eines Abrechnungsfehlers je Quartal auch dann nicht verzichtet werden kann, wenn die Ermittlung der Abrechnungsfehler für die Antragsgegnerin schwierig sein sollte.
Auch der Einwand der Kassenärztlichen Vereinigung, sie habe vor Erlass der angefochtenen Bescheide von der Staatsanwaltschaft keine Akteneinsicht erhalten können, ist nach Ansicht des Gerichts nicht stichhaltig. Denn nach § 474 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 StPO stand der Kassenärztlichen Vereinigung ein Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakten zu, weil diese Einsicht zur Feststellung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit einer Straftat erforderlich ist; zumindest hätte die Kassenärztliche Vereinigung unter denselben (gegebenen) Voraussetzungen aber einen Anspruch auf Auskünfte aus den Akten der Staatsanwaltschaft besessen.

Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht