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12.05.2011 . Wirtschaftsstrafrecht News

Neue Gerichtsentscheidungen

Repressalien gegenüber Beamten, die Kritik zu Steuer(straf)verfahren geäußert haben?

Wiesbaden.
Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat am 13. April in dem Verfassungsstreitverfahren von 45 Abgeordneten zum sog. Steuerfahnder-Untersuchungs-ausschuss einem Antrag gegen den Hessischen Landtag teilweise stattgegeben. Die angegriffene Erweiterung des Untersuchungsauftrages durch den Landtagsbeschluss der Regierungsmehrheit vom 28.1.2010 und Teile des Beweisbeschlusses des Untersuchungsausschusses vom 7.6.2010 würden gegen die Hessische Verfassung verstoßen.

Die Hintergründe: Das Untersuchungsverfahren soll im Kern aufklären, ob sich personelle Maßnahmen der Steuerverwaltung gegenüber Beamten, die Kritik an der Amtsverfügung 2001/18 zur Durchführung von Steuer(straf)verfahren geäußert haben, als Repressalien darstellen.
Namentlich geht es um die Frage, ob der Dienstherr die Ruhestandsversetzung von vier Steuerbeamten gezielt als Disziplinierungsmittel eingesetzt oder ob er die Verfahren ordnungsgemäß und fehlerfrei durchgeführt hat.
Nach der Erweiterung dieses Untersuchungsauftrags durch Beschluss des Hessischen Landtags am 28.1.2010 soll der Untersuchungsausschuss außerdem aufklären, inwieweit Kontakt der vier Steuerbeamten zu Antragstellern bestand, um diesen Untersuchungsausschuss zu ermöglichen. Ein Nachweis derartiger Kontakte könnte jedoch nach Ansicht des Staatsgerichtshofs zur Feststellung und Bewertung des ursprünglichen Untersuchungsauftrags nichts beitragen. Die Einbeziehung dieser Fragen gegen den Willen der parlamentarischen Minderheit sei daher verfassungsrechtlich unzulässig.

Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht