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12.05.2011 . Wirtschaftsstrafrecht News

Aktuelle Nachrichten zu Ermittlungsverfahren

Julius Bär beendet Steuerstrafverfahren in Deutschland

Zürich. Zur Vermeidung eines langwierigen Strafverfahrens hat sich die Julius Bär Bank mit den deutschen Behörden auf die Zahlung von 50 Mio. EUR verständigt. Damit werden die gegen das Unternehmen und unbekannte Mitarbeiter geführten Ermittlungen betreffend des Vorwurfs der Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch deutsche Kapitalanlegereingestellt. Rechtlich dürfte es sich hierbei um eine Geldbuße nach § 30 OWiG handeln, denn Geldauflagen nach § 153a StPO sind dem deutschen Unternehmensstrafrechtfremd.

Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht