12.05.2011 . Wirtschaftsstrafrecht News
Bankkontenstammdatenabruf
Hamburg. Die deutschen Finanzämter und Sozialbehörden haben im Jahr 2010 in rund 58.000 Fällen Kontostammdaten abgefragt. Gegenüber 2009 ist das eine Steigerung um fast ein Drittel. Die Zahl der jährlichen Anfragen hat sich damit in nur fünf Jahren um 560 Prozent erhöht. Nach Angaben des Bundesdatenschutzbeauftragten soll der sprunghafte Anstieg auf die stark ausgeweiteten Kontrollbefugnisse der Behörden zurückzuführen sein.
Daran anknüpfend wurde in der Hamburger Bürgerschaft nach den Möglichkeiten eines Kontenabrufs nach § 93 Abs. 7 und 8 AO gefragt (Drucks. 19/8495).
Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Nickel Rechtsanwälte. Spezialisierung und Transparenz.
