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23.05.2011 . Verkehrsrecht News

Verkehrsunfall im Ausland – was tun?

Bundesgerichtshof vereinfacht Schadensregulierung nach Verkehrsunfall im Ausland

Ein großes Problem bei Verkehrsunfällen im Ausland besteht darin, dass in den meisten EU-Staaten weder Mietwagenkosten, Nutzungsausfallschäden noch Wertminderung am Kraftfahrzeug ersetzt werden. Betroffene müssen sich nicht selten mit weniger Schadensersatz als zu Hause zufrieden geben. Eine mehr als unbefriedigende Situation. Viel schlimmer ist jedoch, das häufige monatelange oder gar jahrelange Warten auf die Schadensregulierung. Diese zieht sich oftmals selbst bei Bagatellschäden über Jahre hin. Vor einigen Jahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechtsdurchsetzung erleichtert, so dass die Verfahrensdauer im Rechtsstreit zumindest verkürzt worden ist.

Der EuGH hat in seiner Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2007 die Anwendbarkeit der Regelungen über die Zuständigkeiten der Gerichte auf Geschädigte eines Kfz-Unfalles erweitert. Und schließlich hat der BGH erfreulicherweise für Recht erkannt, dass ein Geschädigter mit Wohnsitz in der EU gegen den gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer vor dem Gericht seines Wohnsitzes Klage erheben kann (Urteil, v. 06.05.2008 (AZ: VI ZR 200/05). Dies erleichtert die Rechtsdurchsetzung erheblich, womit jedoch nicht beantwortet ist, wie Betroffene im Schadensfall ihre Schadensersatzansprüche sichern.

Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall im Ausland?

Grundvoraussetzung für den Erhalt von Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall ist sowohl im In- als auch Ausland eine gut gesicherte Beweislage. Schadensersatzansprüche sind nicht durchsetzbar, wenn die Beweislage nach dem Unfall dünn ist und wichtige Anspruchsvoraussetzungen nicht bewiesen werden können. Es hat sich deshalb bewährt, einen europäischen Unfallbericht im Fahrzeug dabei zu haben und von der Unfallsituation Fotos zu machen. Auch ist es oft hilfreich, wenn im Fahrzeug anwesende Zeugen für sich stichpunktartig eine Unfallschilderung aufschreiben, damit die Erinnerung im Laufe der Zeit nicht verblasst. Wichtig ist zu wissen, dass auch Familienmitglieder vollwertige Zeugen sind, was viele verwundert.

Warum ist es sinnvoll ich nach einem Verkehrsunfall im Ausland einen Anwalt zu nehmen?

In jedem Fall empfiehlt es sich, die Hilfe eines Verkehrsrechtspezialisten in Anspruch zu nehmen. Denn dieser weiß, welche Schadenspositionen tatsächlich ersetzt werden müssen und wo gegebenenfalls zu Unrecht Abzüge vorgenommen wurden. Darüber hinaus übernimmt der Verkehrsrechtsspezialist die Korrespondenz mit dem ausländischen Haftpflichtversicherer des Gegners, die oftmals nicht unproblematisch verläuft.

Ebenso kümmert sich der Verkehrsrechtsexperte darum, dass der Verein Verkehrsopferhilfe in Hamburg eingeschaltet wird, wenn sich das ausländische Fahrzeug des Schädigers oder der fremde Versicherer nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Unfall ermitteln lässt. Der Verein zahlt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen direkt an den Geschädigten und holt sich das Geld anschließend zurück.

Ingo Thiele
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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