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09.06.2011 . Wirtschaftsstrafrecht News

Zivilrechtlicher Arrest gegen ehemaligen Vorstand der BayernLB

München. Das Landgericht München I hat einen sog. Arrest über das gesamte Vermögen des früheren Risikovorstands der BayernLB verhängt (20 0 1927/11). Die BayernLB hatte einen sol'chen Arrest mit der Begründung beantragt, sie habe einen Schadensersatzanspruch von über 200 Mio. EUR gegen ihren früheren Vorstand und müsse befürchten, dass dessen Vermögen ihrem Zugriff entzogen werde.

Die Hintergründe: Die BayernLB hatte Anfang 2006 ihre Formel-1-Beteiligung veräußert.
Für den Verkauf war der Beklagte in seiner Funktion als Vorstand federführend zuständig. Die Klägerin wirft dem Beklagten nun vor, er habe die Formel 1-Beteiligung um 50 Mio. US-Dollar zu billig verkauft und für sein Entgegenkommen im Rahmen fingierter Beraterverträge entsprechende Gegenleistungen erhalten.

Das Landgericht musste entscheiden, ob es überwiegend wahrscheinlich ist, dass der BayernLB wegen des Bestechungsvorwurfs ein Schadensersatzanspruch zusteht. Ferner musste es der Frage nachgehen, ob die Sorge begründet ist, dass sich die Vermögenslage bis zu einem Urteil über den Schadensersatzanspruch derart verschlechtert, dass die BayernLB am Ende "mit leeren Händen" dasteht. Beides bejahte das Landgericht.
Losgelöst vom - hier inhaltlich nicht bewertenden - Streit in der Sache verdeutlicht die Entscheidung noch einmal sehr anschaulich, wie sich in komplexen wirtschafts-strafrechtlichen Verfahren die unterschiedlichen Rechtsgebiete berühren. Darüber hinaus ruft die Entscheidung in Erinnerung, dass strafprozessuale Arreste kein Selbstzweck sind, sondern vermeintliche Anspruchsteller ihre geltend gemachten Rechte noch immer selbst geltend machen und durchsetzen müssen.

Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht