Rechtswidrige Computerüberwachung durch das LKA
München. In verschiedenen Medien wurde über einen Beschluss des Landgerichts Landshut vom 20.1.2011 berichtet. Danach war eine umfangreiche Überwachungsmaßnahme durch das LKA rechtswidrig, soweit grafische Bildschirminhalte (Screenshots) kopiert und gespeichert wurden. Diese Screenshots wurden im Rahmen einer am 2.4.2009 vom Amtsgericht gemäß § 100a StPO angeordneten Überwachung und Aufzeichnung des Telekommunikations-verkehrs auf dem Computer des Beschuldigten gefertigt.
Die Überwachungsanordnung bezog sich zwar auch auf die verschlüsselte Internetkommunikation über HTTPS und die verschlüsselte Internettelefonie wie Skype.
Ausdrücklich unzulässig war jedoch die Onlinedurchsuchung des Computers, soweit es sich nicht um Telekommunikation handelte. Dennoch wurden vom LKA mithilfe eines installierten Trojaners alle 30 Sekunden Bildschirmfotos des Browserinhalts erstellt und über 60.000 Bilder an die Behörde übertragen. Dies greift ein parlamentarischer Vorgang im bayerischen Landtag auf (Drucks. 16/8125).
Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
