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09.06.2011 . Wirtschaftsstrafrecht News

Zoll soll Einhaltung der Lohnuntergrenze überwachen

Berlin. Der Zoll soll die Einhaltung einer festgesetzten Lohnuntergrenze für die Arbeitnehmerüberlassung überwachen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vor (BT-Drucks. 17/5761).

Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht