. .
09.06.2011 . Wirtschaftsstrafrecht News

Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen

Berlin. Deutschland und Liechtenstein haben ein Abkommen geschlossen, das auch von steuer(straf)rechtlichem Interesse ist (BStBI. I, S. 269).

Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht