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01.07.2011 . Verbraucherschutzrecht News

Europäisches Parlament erlässt neue Verbraucherrecht-Richtlinie

Nach langer Diskussion hat das Europäische Parlament am 23.06.2011 eine neue Richtlinie für Verbraucherrechte verabschiedet, die zwei bereits bestehende Richtlinien über den Fernabsatz und sog. Haustürgeschäfte mit zum Teil neuen Inhalten zusammenfasst. Dementsprechend wird es zeitnah auch in Deutschland zu Gesetzesänderungen kommen, die sich für Verbraucher überwiegend günstig auswirken. Wie diese konkret aussehen, soll folgende, nicht abschließende Aufzählung zeigen:

1. Wer im Internet bestellt muss entsprechend der neuen sog. Buttonlösung per Mausklick ausdrücklich den Vertragsschluss bestätigen. Erst dann kommt der Vertrag zustande. Dadurch soll verhindert werden, dass der Verbraucher mit versteckte Kosten belastet wird. Er soll zukünftig nur das Entgelt zu entrichten haben, das er als Endpreis gebilligt hat.

2. Per Telefon, Internet oder anderen Kommunikationsmedien bestellte Ware müssen künftig innerhalb von 30 Tagen geliefert werden. Danach kann der Käufer vom Vertrag Abstand nehmen.

3. EU-weit wird ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Fernabsatz- und Haustürgeschäfte gelten, über das der Unternehmer informieren muss. Kommt er seiner Informationspflicht nicht nach, so gilt eine einjährige Widerrufsfrist (Kürzung
der derzeitigen deutschen Regelung mit einem unbefristeten Widerrufsrecht). Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Kunde die Ware in Empfang genommen hat. Für den Widerruf soll es zukünftig ein einheitliches Widerrufsformular geben.

4. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, muss ihm der
Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet werden.

5. Rücksendekosten können dem Käufer auferlegt werden, wenn dieser bei
Vertragsschluss bereits hierüber informiert wurde (nach deutschem Recht
muss bisher der Verkäufer die Kosten ab einem Warenwert von 40 Euro übernehmen).

6. Während der Sachmängelhaftungszeit muss der Unternehmer für den Kunden
zum ortsüblichen Tarif telefonisch erreichbar sein.

7. Wer im Internet bestellt, muss zukünftig nicht mehr damit rechnen, ungewollt Versicherung abzuschließen, wie es aktuell etwa bei Buchungen über die Webseite der Fluglinie Ryanair droht. Künftig muss das Feld frei sein und der Kunde kann sich für eine Versicherung durch Ankreuzen entscheiden.

8. Des Weiteren wird es künftig verboten sein, pauschale Aufschläge für bestimmte Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarten) festzusetzen.

Harald Nickel

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Lehrbeauftragter für Vergaberecht (h_da)

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