11.08.2011 . Strafrecht News
Ehemaliger IKB-Vorstand Ortseifen rechtskräftig verurteilt
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat am 20. Juli die Revision des ehemaligen Vorstandssprechers der IKB, Stefan Ortseifen, verworfen (3 SfR 506/10). Das Landgericht Düsseldorf hatte Ortseifen wegen vorsätzlicher Marktmanipulation zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
Hintergrund des Verfahrens waren u.a. Investitionen der IKB und der von ihr gegründeten Zweckgesellschaft Rhineland Funding Capital Corporation in verbriefte Kreditforderungen (ABS-Papiere =Asset Backed Securities sowie CDO-Papiere =Collateralised Debt Obligations).
Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Nickel Rechtsanwälte. Spezialisierung und Transparenz.
