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11.08.2011 . Strafrecht News

Anwendung von Onlinedurchsuchungen

Berlin. Anfang Mai 2010 fragte die Fraktion DIE LINKE nach dem aktuellen Stand von durchgeführten Onlinedurchsuchungen in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Inkrafttreten des neuen Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) und der darin enthaltenen Onlinedurchsuchung. Ziel des Gesetzes sollte die "Verbesserung der Möglichkeiten bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" sein.
Obwohl das Bundeskriminalamt (BKA) und der damalige Bundesminister des Innern die Maßnahme als unverzichtbar bezeichneten, teilte die Bundesregierung im Mai 2010, also eineinhalb Jahre nach der Einführung der Onlinedurchsuchung, mit, das BKA habe noch keine Onlinedurchsuchung durchgeführt. Über die Anzahl der vom Bundesnachrichtendienst (BND) durchgeführten Onlinedurchsuchungen wollte die Bundesregierung seinerzeit in ihrer Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage keine Angaben machen.
Nunmehr wurde erneut nach aktuellen Zahlen gefragt (BT-Drucks. 17/6079).

Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht