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11.08.2011 . Strafrecht News

Nutzung Sozialer Netzwerke zu Fahndungszwecken

Berlin. Soziale Netzwerkeim Internet wie Facebook, LinkedIn, MySpace, Twitter oder StudiVZ werden von Millionen Menschen genutzt. Von großem Interesse sind solche Netzwerke auch für Polizeibehörden, um etwa die Identität unbekannter tatverdächtiger Personen ausfindig zu machen oder das personelle Umfeld eines Verdächtigen zu erkunden.
In einem jüngeren Aufsatz in der Zeitschrift "Kriminalistik" nennen Polizeidozenten Soziale Netzwerke "wahre Fundgruben" für "allgemeine Ermittlungs- und Fahndungszwecke" ebenso wie für "präventionspolizeiliche Maßnahmen". Die Daten aus Sozialen Netzwerken seien von "hohem taktischen Nutzen". Zur aktuellen Praxis liegt ein parlamentarischer Vorgang im Bundestag vor (BT-Drucks. 1716587).

Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht