Ergebnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Berlin. Seit 2003 werden von der Bundesregierung durch ein Maßnahmen und Gesetzespaket Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung stärker bekämpft. Im Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung steht: "Wir wollen Schwarzarbeit durch wirksame Kontrollen stärker bekämpfen und bessere Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung setzen."
Mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist bei der Zollverwaltung im Jahr 2004 eine Abteilung geschaffen worden, welche die Bekämpfung der Schwarzarbeit verbessern soll. Die FKS hat darüber hinaus noch vielfältige Kontrollbereiche wie beispielsweise Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG), Minijobs, Midijobs, kurzfristige Beschäftigung und illegale Arbeitnehmerüberlassung. Hierzu liegt ein aktueller parlamentarischer Vorgang vor (BT-Drucks. 17/6219).
Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
