Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes
Berlin. Änderungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sieht ein aktuelles Gesetzgebungsvorhaben vor (BR-Drucks. 356111). Es geht um die Schaffung bestmöglicher Voraussetzungen für die Verfolgung der handwerks- und gewerberechtlichen Verstöße und Anpassung der Befugnisse von Zollverwaltung und der nach Landesrecht zuständigen Behörden im erforderlichen Maße.
Ziele sind:
Gewährleistung einer optimalen Verfolgung auch der handwerks- und gewerberechtlichen Verstöße zum Schutz der gesetzestreuen Unternehmer und Arbeitnehmer vor der rechtswidrig arbeitenden Konkurrenz und Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen.
Sicherstellung einer effektiven Zusammenarbeit für den für die Genehmigung und Überwachung des Taxen-und Mietwagengewerbes zuständigen Behörden der Länder und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Personenbeförderungsgewerbe.
KlarsteIlung, dass sich die nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in bestimmten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen geltende Ausweismitführungspflicht auch auf die dort tätigen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer erstreckt.
Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
