13.10.2011 . Strafrecht News
BGH hebt Urteil gegen Karlheinz Schreiber teilweise auf
Karlsruhe. Der 1. Strafsenat des BGH hat ein Urteil des Landgerichts Augsburg vom 5.5.2010, mit dem Karlheinz Schreiber wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden war, aufgehoben (1 StR 633/10); ein Teil der landgerichtlichen Feststellungen hat allerdings Bestand.
Die Revision von Schreiber war mit einer Verfahrensrüge erfolgreich. Das Landgericht habe - so der BGH - einen Beweisantrag zur steuerrechtlichen "Ansässigkeit" zu Unrecht abgelehnt. Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte mit der Sachrüge Erfolg.
Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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