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13.10.2011 . Strafrecht News

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes

Berlin. Im Jahr 2004 wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Schwarzarbeits-bekämpfung neu gefasst. Wesentlicher Punkt einer nunmehr von der Bundesregierung geplanten Neuregelung (vgl. BT-Drucks. 17/6855) ist die zentrale Bedeutung der Zollbehörden bei der Schwarzarbeitsbekämpfung. Die in den letzten sechs Jahren gesammelten Erfahrungen der Länder mit dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz führten zu dem Schluss, dass die aktuell geltende Rechtslage den aktuellen Erfordernissen angepasst werden sollte.
Die nach Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständigen Behörden bedürfen nach Ansicht der Regierungsfraktion im Bundestag erweiterter Kompetenzen, um ihren Prüfaufgaben und der Unterstützung des Zolls bei der Verfolgung und Ahndung von Schwarzarbeit wirkungsvoll und effektiv nachzukommen. Zugleich sollen erkannte Regelungslücken geschlossen werden. Hierbei soll auf "bewährte Instrumente" zurückgegriffen werden.
Zentrale Punkte der vorgeschlagenen Novelle sind daher das Verbot der unlauteren Werbung für die selbstständige Erbringung handwerklicher Dienst- oder Werkleistungen, die erforderliche Erweiterung der Befugnisse der nach Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständigen Behörden hinsichtlich des Betretens von Räumen und Grundstücken, Prüfung von Unterlagen und Kontrolle von Personen, die Befugnis, über zentrale Abfragestellen Auskünfte aus den Kundendateien der Regulierungsbehörden zu erhalten.
Insbesondere mit der Wiedereinführung des Verbotes der unzulässigen Werbung für die selbstständige Erbringung handwerklicher Dienst- oder Werkleistungen soll ein inhaltlicher Gleichklang mit der Gewerbeordnung hergestellt werden.

Michael Simon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht