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27.12.2011 . Strafrecht News

Neuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen verfassungsgemäß

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. Oktober entschieden, dass die Neuregelung bzw. Änderung einzelner Vorschriften der Strafprozessordnung durch Art. 1 und 2 des Gesetzes zur Neuregelung der  Telekommunikationsüberwachung vom 21.12.2007 mit dem Grundgesetz im Einklang steht (2 BvR 236/98 u.a.).
Mit der Neufassung des § 100a StPO wurde der in Absatz 2 enthaltene Katalog der Anlasstaten, die Voraussetzung für eine Telekommunikationsüberwachung sind, systematisch neu geordnet; 19 Straftatbestände wurden gestrichen und mehr als 30 Straftatbestände neu aufgenommen. Neben verschiedenen wirtschaftsstrafrechtlichen Tatbeständen sind auch § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 sowie §§ 373, 374 Abs. 2 AO erfasst.

(Michael Simon)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht