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27.12.2011 . Strafrecht News

Bestechung und Doktortitel

Lüneburg. Allein die Tatsache, dass der Doktorvater bestechlich war und von einem Institut für Promotionsvermittlung und -beratung ein Erfolgshonorar für die Annahme von Promovenden erhalten hatte, rechtfertigt nach Ansicht des OLG Lüneburg (Beschluss v. 16.11.2011 - 2 LA 333/10; 2 LA 334/10; 2 LA 335/10) nicht die Aberkennung der Doktorwürde.

(Michael Simon)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht