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27.12.2011 . Strafrecht News

Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe für Nadja Auermann

Berlin. Im Steuerstrafprozess gegen das frühere Model Nadja Auermann hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe gefordert. In dem Verfahren geht es darum, ob Frau Auermann in den verfahrensgegenständlichen Jahren einen Wohnsitz in Deutschland hatte oder aber in Monaco lebte.

(Michael Simon)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht