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16.01.2012 . Strafrecht News

Urteil gegen Ludwig-Holger Pfahls wegen Bankrotts u.a. ist rechtskräftig

Augsburg. Der frühere Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Ludwig Holger Pfahls hat seine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Augsburg zurückgenommen; damit ist die Verurteilung aus dem November rechtskräftig. Pfahls war zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahre und sechs Monaten verurteilt worden, weil er ihm zuzuordnende Vermögenswerte in Höhe mehrerer Millionen EUR nicht ordnungsgemäß deklariert haben soll.

(Michael Simon)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht