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16.01.2012 . Strafrecht News

Fifa muss Details zu Korruptionsverfahren offenlegen

Zug. Die internationale Fußballorganisation »Fifa« muss die Einstellungsverfügung eines Strafverfahrens gegen den Verband und zwei seiner Funktionäre offenlegen. Hierzu wurde die Organisation in einem presserechtlichen Streitverfahren durch das Obergericht Zug (Schweiz) verpflichtet. Die örtliche Staatsanwaltschaft hatte wegen des Vorwurfs ermittelt, dass Funktionäre der Fifa im Zusammenhang mit der Vergabe von Fernsehrechten Schmiergelder in der Höhe von mehreren Millionen Franken entgegengenommen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren nach Zahlung nicht unerheblicher Geldbeträge eingestellt. Die entsprechende Verfügung muss nun den klagenden Zeitungen zugänglich gemacht werden.

(Michael Simon)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht