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16.01.2012 . Strafrecht News

Presse-Ordnungswidrigkeiten

München. Die bayerische Staatsregierung wurde gefragt, ob ihr bekannt ist, ob die pressegesetzlich vorgeschriebene Trennung von redaktionellem Text und Anzeigenteil in Presseerzeugnissen (Art. 9 des Bayerischen Pressegesetzes - BayPrG) zunehmend fehlerhaft gehandhabt wird und wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden seit 2005 aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 9 BayPrG LV.m. Art. 12 BayPrG verhängt wurden (Drucks. 16/10082).

(Michael Simon)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht