Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Prof. Dr. Rommelfanger (D.I.A.P., Paris) kam als Quereinsteiger zum Anwaltsberuf. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst vereint er Theorie und Verwaltungspraxis in einer Person. Er ist diplomierter Absolvent der renommierten Ecole Nationale d´Administration (ENA) in Paris. Vor seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft war er als Ministerialrat in den Innenministerien verschiedener Bundesländer tätig, auch war er Richter in der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit.
Von 1995 bis 2000 war er Mitglied eines Verfassungsgerichtshofes. Er war zudem Gründungsrektor der Hochschule für Polizei in Sachsen, an der er auch heute noch als Professor tätig ist. In dieser Funktion und als Herausgeber eines Polizeirechtskommentars bleibt er in lebendigem Bezug zur akademischen Rechtslehre.
Vor dem Hintergrund seiner achtjährigen Tätigkeit als Oberbürgermeister einer schwäbischen Großen Kreisstadt widmet sich Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger bei Nickel Rechtsanwälte vor allem kommunalen Rechtsangelegenheiten. Seine Verbindung zum kommunalen Geschehen vor Ort pflegt er unter anderem durch die Wahrnehmung eines Kreistagsmandats.
Neben dem Kommunalrecht sind das Verfassungs-, Ordnungs- und Polizeirecht sowie das Recht des öffentlichen Dienstes Schwerpunkte seiner Tätigkeit.
Privat engagiert sich Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger ehrenamtlich als Gründungsmitglied mehrerer gemeinnütziger Vereine.
Tätigkeitsgebiete
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