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16.01.2012 . Strafrecht News

Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Korruptionsregisters in Hessen

Wiesbaden. Auch in Hessen hatte die SPD bereits vor einiger Zeit die Schaffung eines Korruptionsregistergesetzes gefordert (Drucks. 18/3005), wie es u.a. in Berlin und Nordrhein-Westfahlen existiert.
Korruption könne sich - so führen die Antragsteller aus - vor allem immer dann entfalten, wenn Kontrollen fehlen oder versagen. Sie lasse sich präventiv vor allem durch eine Verstärkung von Mitteilungs- und Anzeigepflichten bekämpfen, um zu verhindern, dass ein für korruptes Verhalten so wichtiges Nähe- und Abhängigkeitsverhältnis zwischen Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer entstehen kann. Ganz wesentlich sei hierbei neben einer Ausweitung der Kontrollmechanismen im Rahmen des Vergabeverfahrens auch die Einführung eines Korruptionsregisters, das korruptes und die Allgemeinheit schädigendes Verhalten in transparenter Weise dokumentiert.
In Hessen gibt es gegenwärtig lediglich den von der Landesregierung am 16.2.1995 beschlossenen, am 1.7.1997 neu gefassten und am 14.11.2007 erneut überarbeiteten Erlass über Vergabesperren zur Korruptionsbekämpfung für die gesamte hessische Landesverwaltung. Diese wendet sich aber nur als Richtlinie im Sinne des § 55 der Landeshaushaltsordnung an die Behörden des Landes Hessen.
Im o.a. Entwurf ist in strafrechtlicher Hinsicht auf verschiedene Punkte hinzuweisen.

(Michael Simon)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht