Konversionsberatung
Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft ist langjährig als Konversionsberater aktiv und betreut durch Harald Nickel - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Lehrbeauftragter für Vergaberecht (h_da) - als Leiter des Konversions-Beratungsteams Hessens aktuell komplexestes Konversionsprojekt - die Umwandlung des Hanauer US-Militärareals in Wohn-und Wirtschaftsflächen.
Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft wurde jüngst von der städtischen Bauprojekt GmbH der Alleinauftrag erteilt, die Stadt Hanau umfassend aus Anlass des größten und komplexesten Militärgelände-Konversionsprojekts in Hessen rechtlich zu beraten und zu vertreten. Das unter der federführenden Mitwirkung von Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft entwickelte rechtliche und strategische Konzept der Konversion von Militärgelände in eine zivile Nutzung wird zwischenzeitlich auch als „Hanauer Modell“ bezeichnet und überregional als richtungweisend kommentiert. So bezeichnete der für Konversionsprojekte zuständige Vorstand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Axel Kunze das „Hanauer Konversionsmodell“ als „Leuchtturm“ für derartige Projektentwicklungen.
Ende 2008 hatte die US-Armee deren über das gesamte Stadtgebiet verteilten Einrichtungen in Hanau, welche annähernd 10% des Stadtgebiets ausmachen, geräumt. Auf der Grundlage der Rechtsberatung von Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft hatte am 15.12.2008 die Stadtverordnetenversammlung die Einleitung förmlicher Vorbereitender Untersuchungen von städtebaulichen Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch und umfassend die Strategie der Stadt bei der Bewältigung der so vom Oberbürgermeister der Stadt genannten »Herkulesaufgabe« der nächsten Jahre beschlossen. Dieses Konversionskonzept fand öffentliche Aufmerksamkeit und Anerkennung. Zwischenzeitlich wurden gemeinsame Steuerungsinstrumente der BImA und der Stadt Hanau unter der Mitwirkung von Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft geschaffen und steht die erste EU – weite Vergabe einer mit Bauverpflichtungen belegten Großimmobilie an. Die vergaberechtliche Beratung der Stadt wird von Seiten Nickel Rechtsanwälte durch den Leiter des Kompetenzteams – Konversion Rechtsanwalt Harald Nickel veranlasst, der auch als Lehrbeauftragter für Vergaberecht an der Hochschule Darmstadt tätig ist.
Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft berät und vertritt seit über einem Jahrzehnt sowohl Privatunternehmen, wie auch Kommunen bei der Konversion militärisch genutzter Flächen. Flächen- und Projektentwicklungen aus Anlass der Neunutzung von Militärgelände werfen regelmäßig eine Vielzahl komplexer, spezifischer Rechtsfragen von A (=Altlasten, Munitionsbelastung) bis Z (=Zwangsmaßnahmen des Besonderen Städtebaurechts) auf, die kurzfristig integrierte Lösungsansätze erfordern. Von besonderer Bedeutung ist aktuell, praktikable Lösungen angesichts jüngerer Entwicklungen im Bereich des Vergaberechts zu entwickeln, welche eine sowohl schnelle, als auch gezielte Flächenentwicklung ermöglichen.
Pressespiegel zum Thema Konversionsberatung
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