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Notariat

Rudolf-Dieter Scharff, Rechtsanwalt und Notar und
Herbert Vogeler, Rechtsanwalt und Notar

sind zwei Notare im Rahmen von Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft tätig. Hier die wichtigsten Informationen zur Stellung des Notars und seinen Aufgaben:

Was ist ein Notar?

Der Notar ist eine Amtsperson. Er wird vom Staat ernannt und sorgt für Rechtsfrieden im Interesse des Verbraucherschutzes. Der Notar betreut den Bürger bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften. Er berät und belehrt die Parteien und hilft bei der Formulierung von Verträgen. Das Ergebnis ist eine klar und eindeutig gefasste Urkunde. Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen. In Hessen werden die Notaraufgaben von Rechtsanwälten wahrgenommen, die zu Notaren ernannt sind. Durch ihre Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichern die Notare auch dem unerfahrenen Bürger sein Recht zu.

Wann zum Notar?

  • Beurkundungen jeglicher Art (Ehe-, Erb-, Immobilien- und Schenkungs- verträge, Testamente, Patientenverfügungen Vorsorgevollmachten, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Versammlungsbeschlüsse, Gründung sowie Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung etc.)
  • Vollstreckbarerklärung von Privaturkunden (privater Darlehensvertrag), Anwaltsvergleiche und Schiedsprüche mit vereinbartem Wortlaut
  • Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften
  • Vornahme von Verlosungen und Auslosungen
  • Abnehmen von Eiden und eidesstattlichen Versicherungen
  • Durchführung freiwilliger Versteigerungen
  • Erstellen von Vermögensverzeichnissen
  • Verwahrung von Wertpapieren sowie Kostbarkeiten
  • Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen Beratung in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Warum zum Notar?

  • Unparteiliche Beratung über die rechtliche Tragweite des beabsichtigten Rechtsgeschäfts
  • Erörterung konfliktträchtiger Punkte im Dialog mit den Beteiligten
  • Entwurf des Urkundstextes nach den Vorstellungen der Beteiligten
  • Schutz vor übereilter Bindung bei riskanten Rechtsgeschäften (Warnfunktion) u.a. durch Vorlesen der Urkunde.
  • Vollzug der Urkunde (z.B. Eintrag im Grundbuch bzw. im Handelsregister)
  • Notar trägt Verantwortung für den ordnungsgemäßen Inhalt der Urkunde und das gesamte Verfahren.

Wozu eine notarielle Urkunde?

  • Funktion der Beweissicherung
  • Vollstreckungswirkung als Sicherungsmittel für Kreditaufnahmen und Durchsetzung vertraglicher Zahlpflichten
  • notarielle Urkunde hat Wirkungen, die sonst nur einer gerichtlichen Entscheidung zukommen

Was kostet der Notar?

Die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und somit bei jedem Notar gleich. Ihre Höhe richtet sich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts. Auf den zeitlichen Umfang der notariellen Tätigkeit kommt es dabei nicht an. Abgerechnet wird in der Regel nach dem Wert, der Gegenstand der notariellen Urkunde ist.

Patientenverfügung kostet regelmäßig 42,00 EUR
Testament kostet bei einem Vermögen von 50.000,00 EUR etwa 132,00 EUR
Vorsorgevollmacht kostet bei einem Vermögen von 50.000,00 EUR etwa 132,00 EUR
Schenkungsvertrag kostet bei einem Vermögen von 50.000,00 EUR etwa 264,00 EUR

Gründung GmbH mit 25.000 EUR Stammkapital kostet einschließlich
der Anmeldung zum Handelsregister etwa

378,00 EUR
Kaufvertrag über Eigentumswohnung im Wert von 100.000,00 EUR und
die Abwicklung des Vertrages kostet etwa
700,00 EUR

Beratung inbegriffen!

Über weitere Einzelheiten informieren Sie unsere Notare gern.