Internationales, europäisches und nationales Recht des öffentlichen Auftrags (Vergaberecht)

Dessen stetig wachsender Bedeutung für Wirtschaft und Recht entsprechend, bildet das Rechts des öffentlichen Auftrags einen Spezialisierungsschwerpunkt von Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft. Leiter des Vergaberecht-Beratungsteams ist Harald Nickel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Lehrbeauftragter für Vergaberecht (h_da).

Das Vergaberecht unterliegt in den Signatarstaaten des GATT/WTO-Abkommens GPA (Government Procurement Agreement),  in der Europäischen Union und insbesondere Deutschland streng formalisierten Regelungen. Das Deutsche Recht wird maßgeblich durch das Europäische Vergaberecht geprägt und dynamisch, wie in keinem anderen Rechtsgebiet von der Rechtsprechung fortentwickelt. Durch die europarechtlichen Vorgaben mittels Richtlinien, die Spruchpraxis des EUGH und Einflüsse der Europäischen Union, wird auf eine Vereinheitlichung der öffentlichen Auftragsvergabe, einen europäischen Binnenmarkt und den Schutz des Wettbewerbs dort hingewirkt. Gelten damit zwischenzeitlich auch gerichtlich durchsetzbar in EU – Europa im wesentlichen identische vergaberechtliche Grundsätze, so ist dennoch sowohl das förmliche Verfahren von Vergaben, wie der Rechtschutz der Bieter und anderweitiger Wettbewerber auch innerhalb der Europäischen Union ebenso unterschiedlich geregelt, wie in den weiteren GPA– Signatarstaaten. Wer in Deutschland, in Europa und weltweit beim Wettbewerb um öffentliche Aufträge bestehen, wer als öffentlicher Auftraggeber sich vor zum Teil höchst schmerzhaften und kostspieligen Inanspruchnahmen zu schützen sucht, ist daher national, wie international auf spezialisierte juristische Begleitung angewiesen. Sowohl die Bieter, als auch die Vergabestellen wurden ein ums andere mal von der Dynamik der Entwicklung des öffentlichen Auftragsrechts überrascht. Spielte etwa aus Anlass von Immobilien – Projektentwicklungen etwa im Rahmen der Konversion  ehemals militärischer Flächen und anderweitiger Immobilienverkäufe der öffentlichen Hand das Vergaberecht keine Rolle, so hat sich die Rechtswirklichkeit in diesem Bereich durch Grundsatzentscheidungen gänzlich verändert. Noch immer unterschätzt werden die vergaberechtlichen Anforderungen an die Handhabung öffentlicher Aufträge unterhalb von EU – Schwellenwerten. An dieser Stelle wächst sowohl die Konfliktbereitschaft des Wettbewerbs, als auch der Beratungsbedarf aller Marktteilnehmer.

In Deutschland und international im Consulegis-Verbund berät und vertritt Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft erfolgreich öffentliche Auftraggeber und privatwirtschaftliche Marktteilnehmer umfassend vergaberechtlich.



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